Die Erstellung eines Testaments
Das handschriftliche Testament
Das Erstellen eines handschriftlichen Testaments ist jederzeit und an jedem Ort möglich. Kosten entstehen dabei nicht. Auch der Aufbewahrungsort ist nicht vorgegeben. Sie können es entweder selbst in Ihrer Wohnung aufbewahren, aber auch bei einer Person Ihres Vertrauens oder beim Nachlassgericht hinterlegen. Es ist keinesfalls ratsam, das Testament im Schließfach einer Bank zu hinterlegen! Der Grund: Bei der Beantragung des Erbscheins wird das Originaltestament benötigt. Ohne Vorlage des Erbscheins verzögert sich das Öffnen des Schließfachs durch die Bank. Bei der Abfassung eines handschriftlichen Testaments ist zu beachten:
- Das Testament muss in vollem Umfang von Ihnen selbst handschriftlich verfasst und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben sein
- Ort und Datum der Niederschrift sind zu nennen
- Umfasst Ihr Testament mehrere Seiten, so sollte jede Seite mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und nummeriert sein
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Testament zu widerrufen oder zu ändern. Dies geschieht durch einen Nachtrag unter Bezug auf das bereits geschriebene Testament oder durch die Errichtung eines neuen oder ergänzten Testaments. Beide Formen müssen ebenfalls von Ihnen handschriftlich geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Die Vernichtung des Testaments durch Sie ist eine Form des Widerrufs.
Das öffentliche Testament
Um eventuelle Formfehler auszuschließen, haben Sie auch die Möglichkeit, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall hilft Ihnen ein Notar, Ihren letzten Willen rechtlich und formal zweifelsfrei festzulegen. Das hat Vorteile: Der Notar bestätigt Ihre Testierfähigkeit. Somit ist Ihr Testament nur noch schwer durch andere Personen anfechtbar. Außerdem gewährt die notarielle Beurkundung Sicherheit gegen eine Fälschung. Der Notar sorgt für die zuverlässige Verwahrung Ihres Testaments beim Nachlassgericht. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod aufgefunden und eröffnet wird, alle Erben und Vermächtnisnehmer benachrichtigt, Veränderungen und Missbrauch ausgeschlossen werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Eigentum einer gemeinnützigen Institution oder außerhalb Ihrer Familie vererben wollen.
Die Notarkosten eines öffentlichen Testaments
Die Gebühren orientieren sich am Wert des zu vererbenden Vermögens. Außerdem fallen noch Gerichtskosten an: