Wohnungsauflösung eines Verstorbenen – Tipps zur Vorgehensweise

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Wohnungsauflösung – einfühlsam und überlegt im Sinne der/des Verstorbenen handeln
Haushaltsauflösung
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Wahrlich, die Auflösung der Wohnung einer/eines Verstorbenen ist eine vielseitige Aufgabe, die man nicht einfach im „Vorbeigehen“ erledigen kann. Geht es doch vielmehr darum, auch hier einfühlsam und überlegt im Sinne der/des Verstorbenen zu handeln.

So ist eine durchdachte Organisation die Voraussetzung für ein gutes Gelingen, denn das Vorhaben erfordert Zeit; macht Arbeit und kostet in aller Regel auch Geld.

Hier einige erste Überlegungen zur Vorgehensweise:

  • Absprache mit dem Vermieter zur Auflösungsfrist und evtl. Räumungsauflagen
  • Wer aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kann helfen?
  • Erarbeitung einer Auflösungscheckliste nach einer Besichtigung vor Ort.
  • Was ist nach Verfügungen der/des Verstorbenen abzuwickeln?

Leichter gesagt als getan: Man möchte schließlich die leere Wohnung mit dem Gefühl verlassen, diese Herausforderung mit Herz und Verstand im Dienst der/des Verstorbenen erfüllt zu haben.
Es gibt heutzutage aber auch akzeptable Alternativen: Allerorts haben sich Firmen auf die professionelle Erledigung von Wohnungs- und Haushaltsauflösungen spezialisiert. Wer Hilfe braucht, ist hier in der Regel gut aufgehoben. Haben Sie Vertrauen und holen Sie sich ein für Sie günstiges Angebot ein. Man wird Ihnen entgegenkommen.

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