Erben unbekannt?
Auch nach der Beisetzung eines Verstorbenen gibt es für die Hinterbliebenen noch viele Dinge zu tun und zu bedenken, so auch den Nachlass zu regeln. Hat ein Erblasser ein Testament errichtet und seinen letzten Willen kundgetan, kann dieser unter Beachtung der entsprechenden bürokratischen Formalitäten erfüllt werden.
Was aber, wenn versäumt wurde, den letzten Willen festzulegen und kein Testament vorhanden ist?
Es ist leider eine Tatsache, dass das Vorhandensein eines Testaments eher die Ausnahme darstellt. Sofern keine Verfügung von Todes wegen – so der juristische Fachbegriff – vorliegt, tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge ein. So ist es z.B. möglich, dass in kinderlosen Ehen nicht nur Ehepartner allein erben, sondern auch Eltern oder Geschwister bzw. deren Abkömmlinge. Hierzu sowie in allen juristischen Fragen der Nachlassregelung sollten sich die Hinterbliebenen bei einem Anwalt oder Notar ihres Vertrauens beraten lassen.
Nicht selten haben Familienstreitigkeiten, häufiger Wohnortwechsel, Scheidung, Auswanderung oder auch soziale Vereinsamung dazu geführt, dass der Aufenthalt möglicher Miterben unbekannt ist. In nicht wenigen Fällen muss der Verbleib der Gesuchten im Ausland ermittelt werden.
Zum Nachweis der Erbfolge ist es zwingend erforderlich, die familiären Zusammenhänge und Personenstandsfälle (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, -scheidungen, usw.) mit Urkunden zu belegen. Für die Hinterbliebenen ist dies alles schwer zu überschauen und zu handhaben und in der Regel ohne fachkundige Unterstützung nicht zu lösen.
Sie sind gut beraten, sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an einen erfahrenen Erbenermittler zu wenden.