Der Trauerfall tritt ein

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Der Trauerfall tritt ein – Was ist zu tun nach einem Todesfall?

Sobald ein Trauerfall eintritt, befinden sich Angehörige meist in einer angespannten Situation: Emotional belastet müssen Sie eine Vielzahl von Entscheidungen treffen sowie Formalitäten erledigen. Schnell passiert es dann, dass etwas vergessen wird oder wichtige Dokumente nicht parat sind. Dabei ist es wichtig, dass nach einem Todesfall bestimmte Aufgaben zeitnah erledigt und diverse Fristen eingehalten werden. So muss der Verstorbene zum Beispiel spätestens 24 bis 36 Stunden nach Eintreten des Todesfalls überführt werden.

Was ist zu tun nach einem Todesfall?

Die ersten Schritte nach dem Eintreten des Todesfalls variieren je nachdem, wo der Todesfall eingetreten ist. Bei Sterbefällen zu Hause muss unbedingt sofort ein Arzt gerufen werden, der die Leichenschau vornimmt und einen Totenschein ausstellt.

Als nächstes muss die Abholung des Verstorbenen durch einen Bestatter veranlasst werden. Da bei Todesfällen in Privaträumen oder Seniorenheimen die Abholung in den meisten Bundesländern spätestens nach 24 bis 36 Stunden vorgenommen werden muss, sollten die Suche nach einem passenden Bestatter und das Einholen von Vergleichsangeboten die nächsten Schritte sein.

Ist der Todesfall im Krankenhaus eingetreten oder wurde eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlasst, stehen den Angehörigen in der Regel mehrere Tage zur Verfügung, um in Ruhe einen Bestatter zu suchen. Damit Sie im Ernstfall den Überblick behalten und nichts vergessen, haben wir für Sie eine „Checkliste Todesfall“ zusammengestellt. Diese Checkliste listet sowohl notwendige Dokumente auf als auch wichtige Maßnahmen, die bei einem Todesfall erledigt werden müssen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.

Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:

  • Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • Personalausweis des/der Verstorbenen

Zusätzlich für unverheiratet Verstorbene (im Original):

  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern

Zusätzlich für verheiratet Verstorbene:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe

Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:

  • Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Bei Aussiedlern sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Aussiedlerausweis • Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- und Heiratsurkunden in der Originalssprache und jeweils eine beglaubigte deutsche Übersetzung
  • Bei Namensänderungen, die Namensänderungsurkunde

Weitere Unterlagen für die Bestattung

  • Bestattungs-, Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
  • Grabdokumente (wenn vorhanden)

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