Bestattungsarten – eine elementare Entscheidung

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Bestattungsart: Brennofen in einem Krematorium mit Sarg.
Seebestattung

Beisetzung nach seemännischem Brauch

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Diamantbestattung
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„Weißt Du eigentlich, wie du mal bestattet werden willst?“ Würden Sie so eine Frage Ihren Eltern, Kindern oder Ihrem Lebenspartner stellen? Solche Fragen sind unangenehm, manchmal aber auch der Beginn eines ernsten, bewegenden und guten Gespräches.

Wer den Tod zu Lebzeiten tabuisiert, konfrontiert seine Angehörigen nach dem Todesfall mit Entscheidungen, die dann oft in aller Schnelle zu treffen sind. Es geht hier um die Entscheidung für eine Erd- oder eine Feuerbestattung, eine elementare Frage, die mit den persönlichsten Vorstellungen und Überzeugungen zusammenhängt. Wer Verantwortung im Leben trägt, übernimmt auch Verantwortung für den letzten Schritt. Ort und Art der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen. Dieser Wunsch muss allerdings in Form einer letztwilligen Verfügung auch dokumentiert sein. Fehlt eine entsprechende schriftliche Erklärung, entscheiden die Angehörigen.

Erde, Feuer, Wasser

Einen Mitmenschen zu bestatten, gehört zu den ältesten Kulturleistungen der Menschheit. Neben kulturellen Unterschieden der Bestattungsarten, gibt es aber auch Gemeinsamkeiten. So spielen die Elemente Erde, Feuer und Wasser bei den Vorstellungen des Übergangs vom Diesseits zum Jenseits in vielen Religionen der Welt eine tragende Rolle. Sie symbolisieren Ewigkeit, Vergänglichkeit und den Kreislauf vom Werden und Vergehen auf unterschiedliche Art und Weise.

In vielen Kulturen symbolisiert das Feuer Reinigung und Läuterung. Auch Wasser steht für Reinigung ebenso wie für den Ursprung des Lebens. In der griechischen Mythologie trennen Flüsse das Reich der Lebenden von dem der Toten. Das Element Erde steht für die Materie. Es symbolisiert das Werden und Vergehen als natürlichen Prozess. Der dreimalige Erdwurf beim Begräbnis erinnert bis heute daran, dass der Mensch zur Erde zurückkehrt.

Feuer oder Erde?

Die Entscheidung für eine Erd‐ oder Feuerbestattung hängt von den eigenen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen, aber auch von praktischen Erwägungen, etwa dem Bestehen eines Familiengrabes ab. Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd- und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.

Auf den meisten Friedhöfen können Angehörige zwischen verschiedenen Grabstätten für die Erdbestattung wählen. Während in einem Einzel- oder Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt werden kann, ist ein sogenanntes Wahlgrab meist größer und kann auch mehrere Grabstellen für Lebensgemeinschaften umfassen. In den Friedhofsordnungen sind die möglichen Grabformen ebenso wie die Ruhefristen festgelegt.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Körper ebenfalls in einem Sarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt.

Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der Asche zusammen in der Aschenkapsel beigesetzt wird. Die Kremation ist die Voraussetzung für moderne Formen der Bestattung: Die Seebeisetzung oder auch die naturnahe Beisetzungsform in Waldarealen. Auch Friedhöfe bieten heute oft in dafür ausgewiesenen Waldarealen diese Möglichkeit an.

Erdbestattung

Nach dem Tod wird der menschliche Körper der Erde übergegeben. Für viele Trauernde waren Gräber auf Friedhöfen lange Zeit wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren konnten, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. Das ändert sich auch mit den naturnahen Beisetzungsformen nicht, da jede Beerdigung, selbst die Seebeisetzung, mit einem konkreten Ort verbunden ist. In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd‐, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht, sei es in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (Grabeskirche), auf See, in einem Bestattungswald, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld.

Seebeisetzung

Das Meer hört nie auf Wellen zu schlagen. Seine Weite, Tiefe und Kraft fasziniert die Menschen. Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollkommen auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer. Manche Reedereien, die Seebestattungen ausrichten, bieten einmal im Jahr an verschiedenen Orten Erinnerungsgedenkfahrten an, die auch mit einem Gedenkgottesdienst für die Angehörigen verbunden sein können.

Sonderformen der Bestattung

Ungewöhnliche Bestattungsarten sind immer wieder Inhalt von Berichten in den Medien und im Fernsehen. Bei solchen besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der Asche eines Verstorbenen zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft vom Heißluftballon aus) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen auch genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Formen sind im Letzten tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich.

Jeder Mensch kann durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.

Autor: Dipl.‐Theol. Oliver Wirthmann,
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
www.bestatter.de

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