Organ- und Gewebespende – nur die Entscheidung zählt!

Organspendeausweis: persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende

80 Prozent der 14- bis 75-Jährigen stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. 71 Prozent wären sogar damit einverstanden, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Doch nur 38 Prozent der Befragten haben Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten.*

Gesetzliche Regelung der Organ- und Gewebespende

Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Täglich sterben etwa drei Patientinnen oder Patienten auf der Warteliste an ihrer Grunderkrankung. Laut Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen und Gewebe nur zulässig, wenn:

  • bei einer Person der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer festgestellt worden ist
  • und die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende der verstorbenen Person vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der

verstorbenen Person zu treffen.

Organspendeausweis und Patientenverfügung

Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können Sie auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung. So schaffen Sie im Fall der Fälle Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen.
Ihre Entscheidung wird nicht registriert. Sie können diese jederzeit ändern, indem Sie ihre alte Erklärung entsorgen und eine neue ausstellen.

Nur wenige Kontraindikationen

Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird immer im Einzelfall medizinisch beurteilt. Wichtig ist dabei der Zustand der Organe und Gewebe, nicht das kalendarische Alter der spendenden Person. Eine Organentnahme
kann z. B. bei bestimmten Infektionskrankheiten oder akuten Krebserkrankungen ausgeschlossen sein.
Ist eine chronische Krankheit bereits bekannt, sollte sie auf dem Organspendeausweis unter „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ notiert werden.

Umgang mit der verstorbenen Person und Bestattung

Die würdevolle Behandlung des Körpers der Spenderin oder des Spenders ist im Transplantationsgesetz ausdrücklich verankert. Alle an der Organspende Beteiligten gehen zu jedem Zeitpunkt pietätvoll mit dem Körper der verstorbenen Person um. Die Entnahme von Organen findet in einem Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation statt. Die Ärztinnen und Ärzte verschließen die Operationswunden nach der Entnahme wie bei einer Operation an einem lebenden Menschen. Der Leichnam kann anschließend aufgebahrt werden. Ohne Verzögerung wird die verstorbene Person den Angehörigen zur Beisetzung übergeben, sodass diese die Möglichkeit haben, in ihrer gewünschten Weise Abschied zu nehmen.
Bestattungskosten für Spenderinnen oder Spender werden nicht getragen: Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf.

Links und Informationen

Ausführliche Informationsmaterialien erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.organspende-info.de und www.organpaten.de.

Einen Organspendeausweis können Sie wie folgt bestellen:

  • online: auf www.organspende-info.de
  • per E-Mail an: order@bzga.de
  • per Post an: BZgA, 50819 Köln
  • per Fax an: (02 21) 8 99 22 57

Detaillierte Hinweise zur Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de.

Für persönliche Fragen zum Thema Organspende steht das Team des Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800 90 40 400 (montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter infotelefon@organspende.de zur Verfügung.

Autorin: Dr. Anne-Laure Caille-Brillet,
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de

* Quelle: 2014 Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2014“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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