Haushaltsauflösung eines Verstorbenen – Tipps für die Angehörigen

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Wohnungsauflösung

Tipps für die Vorgehensweise

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Was passiert mit dem Nachlass und was ist bei der Haushaltsauflösung zu beachten?

Ist die Räumung einer Wohnung einschließlich der dazugehörigen Nebenräume (Keller, Dachboden) vom Hausrat des Wohnungsinhabers, die damit verbunden ist, dass der Wohnungsinhaber danach keinen eigenen Haushalt mehr führt. Die Haushaltsauflösung wird auch als Entrümpelung bezeichnet, soweit unbrauchbare oder wertlose Gegenstände davon betroffen sind.

Anlässe für die Auflösung des Haushalts

Die Haushaltsauflösung kann aus mehreren Gründen erforderlich werden: Nach einem Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim. Die Kosten der Haushaltsauflösung hat der Eigentümer des Hausrats zu tragen. Bei einem Todesfall sind das die Erben. Ist der frühere Wohnungsinhaber nicht in der Lage, für die Kosten aufzukommen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob diese von Unterhaltspflichtigen oder Träger der Grundsicherung als notwendige Umzugskosten zu übernehmen sind. Hierzu sind zuvor die erforderlichen Anträge bei dem jeweils zuständigen Sozialleistungsträger zu stellen.

Durchführung der Haushaltsauflösung

Die Arbeiten werden vom Eigentümer des Hausrats – dem Besitzer der betreffenden Wohnung – oder durch Dritte durchgeführt. Hierzu kann eine Verfügung in einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Mit der Durchführung kann man einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen. Sachwerte können verkauft oder gespendet werden. Falls verfügbar, kann Hausrat auch durch die Sperrmüllabfuhr beseitigt werden. Im Falle einer Mietwohnung ist abschließend das Mietverhältnis zu kündigen. Die Wohnung ist zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gegebenenfalls sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Die Kosten für die Auflösung der Wohnung oder des Hauses hängen maßgeblich von Art und Inhalt des zu räumenden Objektes ab. Eine seriöse Einschätzung und Bewertung ist nur nach vorheriger Besichtigung möglich, bei der die anrechenbaren und verwertbaren Teile des Inventars bewertet und die Kosten für die Entsorgung des nicht verwertbaren Anteils ermittelt werden. Bei der Vergabe des Auftrages sollten Sie darauf achten, ob das Unternehmen mit karitativen Einrichtungen zusammenarbeitet und Verwertbares an Bedürftige verteilt wird.

Was sollte ich bei einer Wohnungsauflösung beachten?

Beachten Sie Kündigungsfristen: Wohnung, Gas, Strom etc. Bitte bedenken Sie das eine Wohnungsauflösung Zeit benötigt und planen Sie für den Ablauf inklusive aller Abnahmen ruhig 2-4 Wochen ein. Einige Hausverwaltungen benötigen recht lange, um Ab- oder Übernahmetermine zu ermöglichen. Dokumentieren Sie vor Beauftragung des Wohnungsauflösungsunternehmens mit der Hausverwaltung Ihre Pflichten. Lassen Sie sich alles schriftlich quittieren, insbesondere Ihre Pflichten bezüglich der Wohnungsräumung / -instandsetzung.

Wie ist der Ablauf der Wohnungsauflösung?

Wir alle wissen, dass das Alter Spuren hinterlässt, auch in der zu räumenden Wohnung. Zuerst wird das zu räumende Objekt besichtigt und bewertet. Nach Vertragsabschluss und Schlüsselübergabe wird das Objekt vertragsgemäß innerhalb der festgeschriebenen Zeit geräumt und alle vereinbarten Arbeiten ausgeführt, anschließend wird der Schlüssel an den vereinbarten Empfänger ausgehändigt.

Wir empfehlen Ihnen, vorab mit dem Verwalter zu klären, was alles zu Ihren Pflichten gehört (z. B. Entfernung von Einbauten, Teppichböden etc.).

Wenn Sie mal einen Rat brauchen

Fachbetriebe greifen auf bewährte jahrelange Erfahrungen zurück. Sie erstellen für Sie Gutachten und beraten Sie gerne bei der Vermarktung von Sammlungen und Kunstgegenständen: wie Briefmarken, Münzen, Antiquitäten. Renommierte Fachläden sind als Vermittler für Sie tätig und nehmen Ihre Antiquitäten in ihrem Verkaufsprogramm als Kommissionsware auf.

Beim Durchsehen der Hinterlassenschaft achten Sie bitte auch auf alte Aktien, Postkarten, Fotos und Korrespondenzen mit geschichtlichem Hintergrund. Es wäre schade, wenn ein Teil unserer Geschichte unerkannt verloren geht. Oft sind noch militärische Antiquitäten vorhanden, wie z. B. Uniformen, Orden und andere militärgeschichtliche Gegenstände. Lassen Sie sich von einem Sachverständigen oder Gutachter beraten.

Leider hört man immer wieder, dass Kellerfunde in Form eines Koffers voller Feldpost oder ähnlichen Briefen und Ansichtskarten dem Müll übergeben werden. Schade, sie haben nicht nur bares Geld weggeworfen, sondern auch nebenher noch ein Stück Geschichte entsorgt.

Münzen und Schmuckverkauf ist Vertrauenssache

Alter Schmuck ist nicht jedermanns Sache und auch geerbte Münzen werden oft nicht weiter gesammelt. Lassen Sie sich von der Professionalität in gut geführten Fachbetrieben bei der Wertermittlung positiv überraschen. Verkaufen Sie nur zum aktuellen Tageskurs: Silberschmuck, Silberbesteck, Tafelsilber; außerdem Silberbarren, Silbermünzen, Gedenkmünzen, Anlagemünzen und Medaillen. Goldschmuck und Uhren, Zahngold; außerdem Goldbarren und Goldmünzen.

Autorin: Marion Wickel
Antikes & Schönes
antik-24.com

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